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Bildung & Teilhabe

Familien mit knapper Kasse (z. B. „Hartz IV“-Empfänger) bietet der Staat Unterstützung. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass Schülern mit Lernproblemen die Nachhilfe vom Amt finanziert wird.

Diese unterstützende Lernförderung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klassenstufe – gefährdet ist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass das Kind leistungswillig ist.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und bei der Auswahl des passenden Nachhilfe-Angebots. Die wichtigsten Schritte haben wir hier für Sie zusammengestellt:

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